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Immobilienkauf und Grundbuchabsicherung

Der Kauf einer Immobilie unterliegt hier denselben Abläufen, die Ihnen aus Ihrem Heimatland bekannt sind.

Zuerst wird ein Vorverkaufsvertrag („Boleto de Reserva“) im Beisein eines frei durch Sie wählbaren  Notars unterzeichnet, in dem beide Parteien (Käufer und Verkäufer) wechselseitige Verpflichtungen eingehen. Es werden unter anderem der Kaufpreis, die Zahlungsweise inclusive der Höhe der Anzahlung, die Modalitäten der Übergabe und auch die Strafen bei Nichterfüllung des Vorvertrages vereinbart.

Schon der Vorverkaufsvertrag macht Sie zum rechtmäßigen Eigentümer der Immobilie, soweit Sie die eingegangenen Auflagen erfüllen.

Einen Mustervertrag senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Danach überprüft der Notar die Hypotheken- und Schuldenfreiheit, mögliche Wegerechte oder sonstige Beeinträchtigungen der Immobilie. Nach dieser Prüfung und der Erfüllung aller Vereinbarungen, inklusive der Bezahlung, die hier an den Notar entrichtet werden muss, wird der endgültige Kaufvertrag („Escritura“ bzw. „Contrato de Compraventa“) unterzeichnet und der neue Besitzer in das Grundbuch eingetragen.

Die Grundbuchabsicherung ist in Uruguay optimal. Hier kann und wird Ihnen niemand etwas wegnehmen.

Sollten Sie nicht selbst anwesend sein können, besteht die Option, dass ein von Ihnen Beauftragter die entsprechenden Unterschriften für Sie leisten kann. Hierzu bedarf es keiner notariellen Vollmacht. Diese ist nur bei Verkäufen erforderlich.

Die Kaufnebenkosten einer Immobilie in Uruguay betragen ca. 9% des Kaufpreises. Sie verteilen sich in etwa zu gleichen Teilen auf Steuern und Abgaben, notarielle Honorare sowie die Maklercourtage.
 
 
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